§ 24 ExtPruefVO (weggefallen)

Externistenprüfungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.11.2008 bis 31.12.9999
§ 24. Externistenprüfungen, für die die Zulassung vor dem 1. September 1992 erfolgt ist, können auch nach den Bestimmungen dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 643/1992§ 24 ExtPruefVO fortgesetzt werden(weggefallen) seit 01.11.2008 weggefallen.

Stand vor dem 31.10.2008

In Kraft vom 10.10.1992 bis 31.10.2008
§ 24. Externistenprüfungen, für die die Zulassung vor dem 1. September 1992 erfolgt ist, können auch nach den Bestimmungen dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 643/1992§ 24 ExtPruefVO fortgesetzt werden(weggefallen) seit 01.11.2008 weggefallen.

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