Art. 110 B-VG (weggefallen)

Bundes-Verfassungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.01.1985 bis 31.12.9999
ArtikelArt. 110. B-VG (Anmweggefallen) seit 02.01.1985 weggefallen.: Aufgehoben durch BVG, BGBl. Nr. 490/1984.)

Stand vor dem 01.01.1985

In Kraft vom 01.01.1985 bis 01.01.1985
ArtikelArt. 110. B-VG (Anmweggefallen) seit 02.01.1985 weggefallen.: Aufgehoben durch BVG, BGBl. Nr. 490/1984.)

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