Anl. 9 BörseG (weggefallen)

Börsegesetz 1989

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 10.08.2005 bis 31.12.9999
Anlage I

Schema I

ZUSATZSCHEMA FÜR DIE ZULASSUNG VON SCHULDVERSCHREIBUNGEN ZUR

AMTLICHEN NOTIERUNG, DIE VON EINER JURISTISCHEN PERSON GARANTIERT

WERDEN

Angaben gemäß Schema B, Kapitel 1 Z 3 und Kapitel 3 bis 7 in bezug auf den GarantenAnl. Im Falle von mehreren Garanten müssen die geforderten Angaben für jeden Garanten erstellt werden, doch kann das Börseunternehmen zum besseren Verständnis des Prospekts eine Kürzung dieser Angaben zulassen9 BörseG (weggefallen) seit 10.08.2005 weggefallen. Die Garantieverträge sind gemäß § 78 zu veröffentlichen.

Stand vor dem 09.08.2005

In Kraft vom 01.01.1998 bis 09.08.2005
Anlage I

Schema I

ZUSATZSCHEMA FÜR DIE ZULASSUNG VON SCHULDVERSCHREIBUNGEN ZUR

AMTLICHEN NOTIERUNG, DIE VON EINER JURISTISCHEN PERSON GARANTIERT

WERDEN

Angaben gemäß Schema B, Kapitel 1 Z 3 und Kapitel 3 bis 7 in bezug auf den GarantenAnl. Im Falle von mehreren Garanten müssen die geforderten Angaben für jeden Garanten erstellt werden, doch kann das Börseunternehmen zum besseren Verständnis des Prospekts eine Kürzung dieser Angaben zulassen9 BörseG (weggefallen) seit 10.08.2005 weggefallen. Die Garantieverträge sind gemäß § 78 zu veröffentlichen.

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