§ 183a BDG 1979 (weggefallen)

Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.1988 bis 31.12.9999
Dienstzeit

§ 183a BDG 1979 (weggefallen) seit 01.10.1988 weggefallen. Die §§ 50a bis 50e sind auf Beamte des Schulaufsichtsdienstes nicht anzuwenden.

Stand vor dem 30.09.1988

In Kraft vom 01.01.1985 bis 30.09.1988
Dienstzeit

§ 183a BDG 1979 (weggefallen) seit 01.10.1988 weggefallen. Die §§ 50a bis 50e sind auf Beamte des Schulaufsichtsdienstes nicht anzuwenden.

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