§ 238 BDG 1979 (weggefallen)

Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 10.08.2002 bis 31.12.9999
Verwendungsänderung

§ 238 BDG 1979 (weggefallen) seit 10.08.2002 weggefallen. Am 1. Jänner 1995 anhängige Verwendungsänderungsverfahren, die nach § 40 in der bis zum Ablauf des 31. Dezember 1994 geltenden Fassung eingeleitet worden sind, sind nach den bisherigen Vorschriften zu Ende zu führen.

Stand vor dem 09.08.2002

In Kraft vom 01.01.1995 bis 09.08.2002
Verwendungsänderung

§ 238 BDG 1979 (weggefallen) seit 10.08.2002 weggefallen. Am 1. Jänner 1995 anhängige Verwendungsänderungsverfahren, die nach § 40 in der bis zum Ablauf des 31. Dezember 1994 geltenden Fassung eingeleitet worden sind, sind nach den bisherigen Vorschriften zu Ende zu führen.

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