Anl. 1/43 BDG 1979

Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.1997 bis 31.12.9999

43. VERWENDUNGSGRUPPE K 5

Ernennungserfordernisse:

43.1. Verwendung als medizinisch-technische Fachkraft.

43.2. Überdies das Diplom über eine Ausbildung und die Berufsberechtigung zur Ausübung des medizinisch-technischen Fachdienstes nach den §§ 38 bis 41 des Krankenpflegegesetzesdem MTF-SHD-G.

Stand vor dem 31.08.1997

In Kraft vom 01.01.1991 bis 31.08.1997

43. VERWENDUNGSGRUPPE K 5

Ernennungserfordernisse:

43.1. Verwendung als medizinisch-technische Fachkraft.

43.2. Überdies das Diplom über eine Ausbildung und die Berufsberechtigung zur Ausübung des medizinisch-technischen Fachdienstes nach den §§ 38 bis 41 des Krankenpflegegesetzesdem MTF-SHD-G.

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