Anl. 1/45 BDG 1979

Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2010 bis 31.12.9999

(Höherer Dienst)

Ernennungserfordernisse:

45.1. Die Z 1.12 bis 1.191.18 sind mit der Maßgabe anzuwenden, daß in der Z 1.17 (Dienst bei der Finanzprokuratur) an die Stelle der Ernennung in die Funktionsgruppe 2 oder in eine höhere Funktionsgruppe der Verwendungsgruppe A 1 die Ernennung auf eine Planstelle der Dienstklassen V bis IX tritt.

Definitivstellungserfordernisse:

45.2. Für alle Verwendungen (ausgenommen Ärzte an Kranken- und Justizanstalten, Seelsorger an Justizanstalten und Apotheker) der erfolgreiche Abschluß der Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A.

Stand vor dem 31.12.2009

In Kraft vom 01.01.1995 bis 31.12.2009

(Höherer Dienst)

Ernennungserfordernisse:

45.1. Die Z 1.12 bis 1.191.18 sind mit der Maßgabe anzuwenden, daß in der Z 1.17 (Dienst bei der Finanzprokuratur) an die Stelle der Ernennung in die Funktionsgruppe 2 oder in eine höhere Funktionsgruppe der Verwendungsgruppe A 1 die Ernennung auf eine Planstelle der Dienstklassen V bis IX tritt.

Definitivstellungserfordernisse:

45.2. Für alle Verwendungen (ausgenommen Ärzte an Kranken- und Justizanstalten, Seelsorger an Justizanstalten und Apotheker) der erfolgreiche Abschluß der Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten