§ 5 AR-KO (weggefallen)

Ausübungsvorschriften für Kontaktlinsenoptiker

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 12.01.1996 bis 31.12.9999
§ 5 AR-KO (weggefallen) seit 12.01.1996 weggefallen. In der Betriebsstätte müssen die für eine individuelle Bearbeitung der Kontaktlinsen und für deren Aufpolieren erforderlichen Geräte und Maschinen vorhanden sein.

Stand vor dem 11.01.1996

In Kraft vom 01.01.1977 bis 11.01.1996
§ 5 AR-KO (weggefallen) seit 12.01.1996 weggefallen. In der Betriebsstätte müssen die für eine individuelle Bearbeitung der Kontaktlinsen und für deren Aufpolieren erforderlichen Geräte und Maschinen vorhanden sein.

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