§ 21b AMG (weggefallen)

Arzneimittelgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.01.2006 bis 31.12.9999
Zuständige nationale Behörde im Sinne der Verordnung§ 21b AMG (EWGweggefallen) Nrseit 02.01.2006 weggefallen. 2309/93 zur Festlegung von Gemeinschaftsverfahren für die Genehmigung und Überwachung von Human- und Tierarzneimitteln und zur Schaffung einer Europäischen Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln ist der Bundesminister für Gesundheit und Konsumentenschutz.

Stand vor dem 01.01.2006

In Kraft vom 01.08.1996 bis 01.01.2006
Zuständige nationale Behörde im Sinne der Verordnung§ 21b AMG (EWGweggefallen) Nrseit 02.01.2006 weggefallen. 2309/93 zur Festlegung von Gemeinschaftsverfahren für die Genehmigung und Überwachung von Human- und Tierarzneimitteln und zur Schaffung einer Europäischen Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln ist der Bundesminister für Gesundheit und Konsumentenschutz.

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