§ 26a AMFG (weggefallen)

Arbeitsmarktförderungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.1994 bis 31.12.9999
§ 26a AMFG. (1weggefallen) Die Beschaffung von Wohnplätzen im Sinne des § 19 Abs. 1 litseit 01.07.1994 weggefallen. j und des § 20 Abs. 10 kann gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen übertragen werden, sofern durch diese der angestrebte Erfolg gewährleistet erscheint.

(2) Die Vorschriften des § 26 Abs. 2 bis 7 gelten sinngemäß.

Stand vor dem 30.06.1994

In Kraft vom 01.05.1973 bis 30.06.1994
§ 26a AMFG. (1weggefallen) Die Beschaffung von Wohnplätzen im Sinne des § 19 Abs. 1 litseit 01.07.1994 weggefallen. j und des § 20 Abs. 10 kann gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen übertragen werden, sofern durch diese der angestrebte Erfolg gewährleistet erscheint.

(2) Die Vorschriften des § 26 Abs. 2 bis 7 gelten sinngemäß.

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