§ 39b AMFG (weggefallen)

Arbeitsmarktförderungsgesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.01.1992 bis 31.12.9999
§ 39b AMFG. (Anmweggefallen) seit 02.01.1992 weggefallen.: aufgehoben durch Art. III Abs. 2, BGBl. Nr. 638/1982 idF BGBl. Nr. 753/1988 und BGBl. Nr. 71/1991)

Stand vor dem 01.01.1992

In Kraft vom 01.01.1992 bis 01.01.1992
§ 39b AMFG. (Anmweggefallen) seit 02.01.1992 weggefallen.: aufgehoben durch Art. III Abs. 2, BGBl. Nr. 638/1982 idF BGBl. Nr. 753/1988 und BGBl. Nr. 71/1991)

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten