§ 57 AbgEO (weggefallen)

Abgabenexekutionsordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.1992 bis 31.12.9999
Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen§ 57 AbgEO seit 29.02.1992 weggefallen.

§ 57. Das Arbeitseinkommen unterliegt im gleichen Ausmaß nicht der Pfändung, als es nach den für das gerichtliche Lohnpfändungsverfahren bestehenden Vorschriften der Pfändung entzogen ist.

Stand vor dem 29.02.1992

In Kraft vom 01.01.1963 bis 29.02.1992
Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen§ 57 AbgEO seit 29.02.1992 weggefallen.

§ 57. Das Arbeitseinkommen unterliegt im gleichen Ausmaß nicht der Pfändung, als es nach den für das gerichtliche Lohnpfändungsverfahren bestehenden Vorschriften der Pfändung entzogen ist.

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