§ 593 ABGB (weggefallen)

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 25.02.1860 bis 31.12.9999
§ 593 ABGB seit 24.02.1860 weggefallen. (Anm.: Aufgehoben durch RGBl. Nr. 9/1860.)

Stand vor dem 24.02.1860

In Kraft vom 24.02.1860 bis 24.02.1860
§ 593 ABGB seit 24.02.1860 weggefallen. (Anm.: Aufgehoben durch RGBl. Nr. 9/1860.)