§ 599 ABGB (weggefallen)

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2005 bis 31.12.9999
Sechs Monathe nach geendigter Schifffahrt oder Seuche verlieren die begünstigten letzten Willenserklärungen ihre Kraft§ 599 ABGB seit 31.12.2004 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2004

In Kraft vom 01.01.1812 bis 31.12.2004
Sechs Monathe nach geendigter Schifffahrt oder Seuche verlieren die begünstigten letzten Willenserklärungen ihre Kraft§ 599 ABGB seit 31.12.2004 weggefallen.