§ 1146 ABGB (weggefallen)

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 25.07.2006 bis 31.12.9999
Besondere Verhältnisse zwischen Gutsbesitzern und Unterthanen§ 1146 ABGB seit 24.07.2006 weggefallen.

In wie fern die Nutzungseigenthümer gegen die Obereigenthümer noch in andern Verhältnissen stehen, und welche Rechte und Verbindlichkeiten insbesondere zwischen den Gutsbesitzern und den Gutsunterthanen bestehen, ist aus der Verfassung jeder Provinz, und den politischen Vorschriften zu entnehmen.

Stand vor dem 24.07.2006

In Kraft vom 01.01.1812 bis 24.07.2006
Besondere Verhältnisse zwischen Gutsbesitzern und Unterthanen§ 1146 ABGB seit 24.07.2006 weggefallen.

In wie fern die Nutzungseigenthümer gegen die Obereigenthümer noch in andern Verhältnissen stehen, und welche Rechte und Verbindlichkeiten insbesondere zwischen den Gutsbesitzern und den Gutsunterthanen bestehen, ist aus der Verfassung jeder Provinz, und den politischen Vorschriften zu entnehmen.