§ 63 StVO 1960 (weggefallen)

Straßenverkehrsordnung 1960

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.07.1983 bis 31.12.9999
§ 63 StVO 1960 seit 01.07.1983 weggefallen. Beförderung besonderer Güter.

(Anm.: Aufgehoben durch Art I Z 98 BG, BGBl. Nr. 174/1983.)

Stand vor dem 01.07.1983

In Kraft vom 01.07.1983 bis 01.07.1983
§ 63 StVO 1960 seit 01.07.1983 weggefallen. Beförderung besonderer Güter.

(Anm.: Aufgehoben durch Art I Z 98 BG, BGBl. Nr. 174/1983.)