§ 27b FreiwG (weggefallen)

Freiwilligengesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 22.07.2023 bis 31.12.9999
Dieser Abschnitt regelt zivilrechtliche Aspekte des Freiwilligen Integrationsjahres für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte und dessen sonstige Rahmenbedingungen, soweit dies in die Gesetzgebungs- und Vollziehungskompetenz des Bundes fällt§ 27b FreiwG seit 21.07.2023 weggefallen.

Stand vor dem 21.07.2023

In Kraft vom 01.01.2016 bis 21.07.2023
Dieser Abschnitt regelt zivilrechtliche Aspekte des Freiwilligen Integrationsjahres für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte und dessen sonstige Rahmenbedingungen, soweit dies in die Gesetzgebungs- und Vollziehungskompetenz des Bundes fällt§ 27b FreiwG seit 21.07.2023 weggefallen.

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