§ 116i AlkStG (weggefallen)

Alkoholsteuergesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2022 bis 31.12.9999
§ 1 Abs. 3 Z 2 bis Z 8 sowie Abs. 9, § 4 Abs. 4 Z 4 und Z 8, § 38 Abs. 3, § 39 Abs. 3, § 45 Abs. 1 und Abs. 3, § 46 Abs. 6, § 47 Abs. 1 und Abs. 2, § 48 einschließlich der Überschrift sowie § 86 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 163/2015§ 116i AlkStG treten mit 1seit 31.12.2021 weggefallen. Mai 2016 in Kraft.

Stand vor dem 31.12.2021

In Kraft vom 29.12.2015 bis 31.12.2021
§ 1 Abs. 3 Z 2 bis Z 8 sowie Abs. 9, § 4 Abs. 4 Z 4 und Z 8, § 38 Abs. 3, § 39 Abs. 3, § 45 Abs. 1 und Abs. 3, § 46 Abs. 6, § 47 Abs. 1 und Abs. 2, § 48 einschließlich der Überschrift sowie § 86 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 163/2015§ 116i AlkStG treten mit 1seit 31.12.2021 weggefallen. Mai 2016 in Kraft.

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