§ 3 K-MMPO (weggefallen)

Modellbauer-Meisterprüfungsordnung

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.02.2004 bis 31.12.9999
Fachlich-theoretischer Teil der Meisterprüfung

§ 3 K-MMPO. (1weggefallen) Der fachlich-theoretische Teil der Meisterprüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfungseit 01.02.2004 weggefallen.

(2) Die schriftliche Prüfung hat sich auf die Gegenstände Fachkunde (§ 4), Fachrechnen und Fachkalkulation (§ 5) und Fachzeichnen (§ 6) zu erstrecken. Die Erledigung der Prüfungsaufgaben muss vom Prüfling im Gegenstand Fachkunde in zwei Stunden, im Gegenstand Fachrechnen und Fachkalkulation in zwei Stunden und im Gegenstand Fachzeichnen in sechs Stunden erwartet werden können. Die Prüfung im Gegenstand Fachkunde ist nach zweieinhalb Stunden, im Gegenstand Fachrechnen und Fachkalkulation nach zweieinhalb Stunden und im Gegenstand Fachzeichnen nach sechseinhalb Stunden zu beenden.

Stand vor dem 31.01.2004

In Kraft vom 01.01.2000 bis 31.01.2004
Fachlich-theoretischer Teil der Meisterprüfung

§ 3 K-MMPO. (1weggefallen) Der fachlich-theoretische Teil der Meisterprüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfungseit 01.02.2004 weggefallen.

(2) Die schriftliche Prüfung hat sich auf die Gegenstände Fachkunde (§ 4), Fachrechnen und Fachkalkulation (§ 5) und Fachzeichnen (§ 6) zu erstrecken. Die Erledigung der Prüfungsaufgaben muss vom Prüfling im Gegenstand Fachkunde in zwei Stunden, im Gegenstand Fachrechnen und Fachkalkulation in zwei Stunden und im Gegenstand Fachzeichnen in sechs Stunden erwartet werden können. Die Prüfung im Gegenstand Fachkunde ist nach zweieinhalb Stunden, im Gegenstand Fachrechnen und Fachkalkulation nach zweieinhalb Stunden und im Gegenstand Fachzeichnen nach sechseinhalb Stunden zu beenden.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten