§ 20 BIRG (weggefallen)

Bankeninterventions- und -restrukturierungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.12.9999
Die FMA hat zu überwachen, dass die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes durch Institute eingehalten werden§ 20 BIRG (weggefallen) seit 01.01.2015 weggefallen. Sie hat dabei das volkswirtschaftliche Interesse an einem funktionsfähigen Finanzmarkt und die Finanzmarktstabilität zu berücksichtigen.

Stand vor dem 31.12.2014

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.2014
Die FMA hat zu überwachen, dass die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes durch Institute eingehalten werden§ 20 BIRG (weggefallen) seit 01.01.2015 weggefallen. Sie hat dabei das volkswirtschaftliche Interesse an einem funktionsfähigen Finanzmarkt und die Finanzmarktstabilität zu berücksichtigen.

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