§ 6 ÖSET-VO 2012 (weggefallen)

Ökostrom-Einspeisetarifverordnung 2012

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2016 bis 31.12.9999
Die Tarife für die Abnahme elektrischer Energie aus Windkraftanlagen werden wie folgt festgesetzt:

1.

bei Antragstellung bis Ende 2012

9,50 Cent/kWh,

2.

bei Antragstellung im Jahr 2013

9,45 Cent/kWh.

§ 6 ÖSET-VO 2012 (weggefallen) seit 01.01.2016 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2015

In Kraft vom 19.09.2012 bis 31.12.2015
Die Tarife für die Abnahme elektrischer Energie aus Windkraftanlagen werden wie folgt festgesetzt:

1.

bei Antragstellung bis Ende 2012

9,50 Cent/kWh,

2.

bei Antragstellung im Jahr 2013

9,45 Cent/kWh.

§ 6 ÖSET-VO 2012 (weggefallen) seit 01.01.2016 weggefallen.

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