§ 4 ÖSET-VO 2012 (weggefallen)

Ökostrom-Einspeisetarifverordnung 2012

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2016 bis 31.12.9999
Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck

1.

„feste Biomasse“ forstliche Brennstoffe und halmgutartige Brennstoffe sowie deren Früchte (ÖNORM CEN/TS 14588);

2.

„geeignete Freiflächen“ für die Errichtung von Photovoltaikanlagen genutzte Flächen, die sich nicht auf Gebäuden befinden; geeignete Freiflächen sind insbesondere Lärmschutzwände, Verkehrsflächen oder Oberflächen von stillgelegten Deponien, ausgenommen Bodenaushubdeponien;

3.

„hocheffiziente Anlagen auf Basis fester Biomasse“ Anlagen, die einen Einspeisetarif gemäß § 8 erhalten und über einen im Anerkennungsbescheid festgestellten Brennstoffnutzungsgrad von mindestens 70% verfügen;

4.

„rein landwirtschaftliche Substrateinsatzstoffe“ Wirtschaftsdünger sowie Pflanzen zum Zweck der Biogaserzeugung aus der Grünland- und Ackernutzung einschließlich deren Silage sowie feld- und hoffallende Ernterückstände.

§ 4 ÖSET-VO 2012 (weggefallen) seit 01.01.2016 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2015

In Kraft vom 19.09.2012 bis 31.12.2015
Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck

1.

„feste Biomasse“ forstliche Brennstoffe und halmgutartige Brennstoffe sowie deren Früchte (ÖNORM CEN/TS 14588);

2.

„geeignete Freiflächen“ für die Errichtung von Photovoltaikanlagen genutzte Flächen, die sich nicht auf Gebäuden befinden; geeignete Freiflächen sind insbesondere Lärmschutzwände, Verkehrsflächen oder Oberflächen von stillgelegten Deponien, ausgenommen Bodenaushubdeponien;

3.

„hocheffiziente Anlagen auf Basis fester Biomasse“ Anlagen, die einen Einspeisetarif gemäß § 8 erhalten und über einen im Anerkennungsbescheid festgestellten Brennstoffnutzungsgrad von mindestens 70% verfügen;

4.

„rein landwirtschaftliche Substrateinsatzstoffe“ Wirtschaftsdünger sowie Pflanzen zum Zweck der Biogaserzeugung aus der Grünland- und Ackernutzung einschließlich deren Silage sowie feld- und hoffallende Ernterückstände.

§ 4 ÖSET-VO 2012 (weggefallen) seit 01.01.2016 weggefallen.

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