Ökostromförderbeitragsverordnung 2013 (ÖfbV) Fundstelle

Ökostromförderbeitragsverordnung 2013

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, mit der der Förderbeitrag für Ökostrom für das KalenderjahrÖkostromförderbeitragsverordnung 2013 bestimmt wird (Ökostromförderbeitragsverordnung 2013ÖfbV)StF: BGBl. II Nr. 504/2012

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 48 Abs Fundstelle seit 01.01.2014 weggefallen. 2 des Ökostromgesetzes 2012 (ÖSG 2012), BGBl. I Nr. 75/2011, zuletzt geändert durch die Kundmachung BGBl. I Nr. 11/2012, wird verordnet:

Stand vor dem 31.12.2013

In Kraft vom 01.01.2013 bis 31.12.2013
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, mit der der Förderbeitrag für Ökostrom für das KalenderjahrÖkostromförderbeitragsverordnung 2013 bestimmt wird (Ökostromförderbeitragsverordnung 2013ÖfbV)StF: BGBl. II Nr. 504/2012

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 48 Abs Fundstelle seit 01.01.2014 weggefallen. 2 des Ökostromgesetzes 2012 (ÖSG 2012), BGBl. I Nr. 75/2011, zuletzt geändert durch die Kundmachung BGBl. I Nr. 11/2012, wird verordnet:

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