§ 24b SchPflG (weggefallen)

Schulpflichtgesetz 1985

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 10.07.2014 bis 31.12.9999
Ansuchen, Bestätigungen und Bescheide auf Grund dieses Bundesgesetzes oder der auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen sind von allen Stempelgebühren und Verwaltungsabgaben des Bundes befreit§ 24b SchPflG (weggefallen) seit 10.07.2014 weggefallen.

Stand vor dem 09.07.2014

In Kraft vom 01.09.2013 bis 09.07.2014
Ansuchen, Bestätigungen und Bescheide auf Grund dieses Bundesgesetzes oder der auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen sind von allen Stempelgebühren und Verwaltungsabgaben des Bundes befreit§ 24b SchPflG (weggefallen) seit 10.07.2014 weggefallen.

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