§ 75c TieraerzteG (weggefallen)

Tierärztegesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.2021 bis 31.12.9999
Mit 1. Jänner 2014 treten die §§ 6 Abs. 3, und 14h Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 80/2013§ 75c TieraerzteG in Kraftseit 31.05.2021 weggefallen. Mit 1. Jänner 2014 treten die §§ 14d Abs. 3 und 72 Abs. 6 außer Kraft.

Stand vor dem 31.05.2021

In Kraft vom 24.05.2013 bis 31.05.2021
Mit 1. Jänner 2014 treten die §§ 6 Abs. 3, und 14h Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 80/2013§ 75c TieraerzteG in Kraftseit 31.05.2021 weggefallen. Mit 1. Jänner 2014 treten die §§ 14d Abs. 3 und 72 Abs. 6 außer Kraft.

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