§ 8 HSteV (weggefallen)

Hochschul-Studienevidenzverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2019 bis 31.12.9999
Im Studienbuch ist die Studienkennung ersichtlich zu machen§ 8 HSteV seit 30.06.2019 weggefallen. Weiters sind alle Zeugnisse, Bescheinigungen und sonstigen für die Studierenden ausgestellten Schriftstücke, die sich auf ein konkretes Studium beziehen, unter der Matrikelnummer mit der Studienkennung dieses Studiums zu versehen.

Stand vor dem 30.06.2019

In Kraft vom 01.10.2007 bis 30.06.2019
Im Studienbuch ist die Studienkennung ersichtlich zu machen§ 8 HSteV seit 30.06.2019 weggefallen. Weiters sind alle Zeugnisse, Bescheinigungen und sonstigen für die Studierenden ausgestellten Schriftstücke, die sich auf ein konkretes Studium beziehen, unter der Matrikelnummer mit der Studienkennung dieses Studiums zu versehen.

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