§ 13 GMO-VO (weggefallen)

Gas Monitoring-Verordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2017 bis 31.12.9999
Jeweils für den Zeitraum vom Monatsersten des Berichtsmonats 6 Uhr bis zum Monatsersten des dem Berichtsmonat folgenden Monats 6 Uhr sind von den Versorgern die verrechneten mengengewichteten durchschnittlichen Energiepreise für leistungsgemessene Endverbraucher in Euro Cent/kWh, ohne Steuern und Abgaben, jeweils getrennt nach Kundengruppen zu melden§ 13 GMO-VO (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2016

In Kraft vom 01.03.2013 bis 31.12.2016
Jeweils für den Zeitraum vom Monatsersten des Berichtsmonats 6 Uhr bis zum Monatsersten des dem Berichtsmonat folgenden Monats 6 Uhr sind von den Versorgern die verrechneten mengengewichteten durchschnittlichen Energiepreise für leistungsgemessene Endverbraucher in Euro Cent/kWh, ohne Steuern und Abgaben, jeweils getrennt nach Kundengruppen zu melden§ 13 GMO-VO (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen.

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