§ 1 GbAVO (weggefallen)

Gehbehindertenausweisverordnung

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999
Der Ausweis für dauernd stark gehbehinderte Personen im Sinne des § 29b StVO§ 1 GbAVO ist plastifiziert und mit einer Höhe von 106 mm und einer Breite von 148 mm auszuführen(weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. Der Ausweis ist mit einem Foto des Ausweisinhabers zu versehen.

Stand vor dem 31.12.2013

In Kraft vom 01.01.2001 bis 31.12.2013
Der Ausweis für dauernd stark gehbehinderte Personen im Sinne des § 29b StVO§ 1 GbAVO ist plastifiziert und mit einer Höhe von 106 mm und einer Breite von 148 mm auszuführen(weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. Der Ausweis ist mit einem Foto des Ausweisinhabers zu versehen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten