§ 3 GLVO (weggefallen)

Giftliste-Verordnung 2002

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 14.08.2015 bis 31.12.9999
§ 3 GLVO (1weggefallen) Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung folgenden Tag in Kraftseit 14.08.2015 weggefallen. Gleichzeitig tritt die Giftliste-Verordnung, BGBl. II Nr. 317/1998, außer Kraft. Stoffe und Zubereitungen, die hinsichtlich ihrer Einstufung und Kennzeichnung der Giftliste-Verordnung, BGBl. II Nr. 317/1998, entsprechen, dürfen noch bis 31. Dezember 2002 in Verkehr gesetzt werden.

(2) Diese Verordnung wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft unter der Notifikationsnummer 2002/166/A notifiziert.

Stand vor dem 13.08.2015

In Kraft vom 08.02.2003 bis 13.08.2015
§ 3 GLVO (1weggefallen) Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung folgenden Tag in Kraftseit 14.08.2015 weggefallen. Gleichzeitig tritt die Giftliste-Verordnung, BGBl. II Nr. 317/1998, außer Kraft. Stoffe und Zubereitungen, die hinsichtlich ihrer Einstufung und Kennzeichnung der Giftliste-Verordnung, BGBl. II Nr. 317/1998, entsprechen, dürfen noch bis 31. Dezember 2002 in Verkehr gesetzt werden.

(2) Diese Verordnung wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft unter der Notifikationsnummer 2002/166/A notifiziert.

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