§ 10 NÜV 2012 (weggefallen)

Nummernübertragungsverordnung 2012

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2022 bis 31.12.9999
Die Funktionsfähigkeit der Nummernübertragung muss auch bei Ausfall des abgebenden Netzes gewährleistet sein, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist§ 10 NÜV 2012 seit 30.06.2022 weggefallen.

Stand vor dem 30.06.2022

In Kraft vom 01.03.2012 bis 30.06.2022
Die Funktionsfähigkeit der Nummernübertragung muss auch bei Ausfall des abgebenden Netzes gewährleistet sein, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist§ 10 NÜV 2012 seit 30.06.2022 weggefallen.

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