§ 22 SWStG Unregelmäßigkeiten im besonderen Verfahren

Schaumweinsteuergesetz 1995

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.05.2016 bis 31.12.9999

Treten in einem zollrechtlichen Nichterhebungsverfahrenbesonderen Verfahren, in dem sich Schaumwein befindet, Unregelmäßigkeiten ein, gilt Art. 21587 des Zollkodex sinngemäß.

Stand vor dem 30.04.2016

In Kraft vom 31.12.2009 bis 30.04.2016

Treten in einem zollrechtlichen Nichterhebungsverfahrenbesonderen Verfahren, in dem sich Schaumwein befindet, Unregelmäßigkeiten ein, gilt Art. 21587 des Zollkodex sinngemäß.

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