§ 5 VTDM-V (weggefallen)

Verlustdatenmeldungs-Verordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.2014 bis 31.12.9999
§ 5 VTDM-V (1weggefallen) Diese Verordnung tritt mit 1seit 01.06.2014 weggefallen. Jänner 2007 in Kraft und ist erstmals auf Meldungen zum Meldestichtag 31. Dezember 2007 anzuwenden.

(2) § 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 218/2012 ist erstmals auf Meldungen zum Meldestichtag 30. Juni 2012 anzuwenden.

Stand vor dem 31.05.2014

In Kraft vom 28.06.2012 bis 31.05.2014
§ 5 VTDM-V (1weggefallen) Diese Verordnung tritt mit 1seit 01.06.2014 weggefallen. Jänner 2007 in Kraft und ist erstmals auf Meldungen zum Meldestichtag 31. Dezember 2007 anzuwenden.

(2) § 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 218/2012 ist erstmals auf Meldungen zum Meldestichtag 30. Juni 2012 anzuwenden.

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