§ 4 BVA-GebV 2012 (weggefallen)

Bundesvergabeamt-Gebührenverordnung 2012

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999
§ 4 BVA-GebV 2012 (1weggefallen) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft; gleichzeitig tritt die Verordnung BGBl. II Nr. 72/2010 außer Kraftseit 01.01.2014 weggefallen.

(2) Für die im Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß Abs. 1 beim Bundesvergabeamt bereits anhängigen Verfahren gelten die bisherigen Gebührensätze.

Stand vor dem 31.12.2013

In Kraft vom 13.04.2012 bis 31.12.2013
§ 4 BVA-GebV 2012 (1weggefallen) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft; gleichzeitig tritt die Verordnung BGBl. II Nr. 72/2010 außer Kraftseit 01.01.2014 weggefallen.

(2) Für die im Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß Abs. 1 beim Bundesvergabeamt bereits anhängigen Verfahren gelten die bisherigen Gebührensätze.

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