§ 6 IKEV (weggefallen)

Investitionskostenersatzverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 09.05.2023 bis 31.12.9999
Diese Verordnung tritt mit 1§ 6 IKEV seit 08.05.2023 weggefallen. April 2012 in Kraft. Sie ist auch auf Investitionen im Sinn von § 1 anzuwenden, die ein Anbieter vor ihrem Inkrafttreten aufgewendet hat.

Stand vor dem 08.05.2023

In Kraft vom 01.04.2012 bis 08.05.2023
Diese Verordnung tritt mit 1§ 6 IKEV seit 08.05.2023 weggefallen. April 2012 in Kraft. Sie ist auch auf Investitionen im Sinn von § 1 anzuwenden, die ein Anbieter vor ihrem Inkrafttreten aufgewendet hat.

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