§ 42 GSV (weggefallen)

Gasgeräte-Sicherheitsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 21.04.2018 bis 31.12.9999
Bis zum Ablauf des 31§ 42 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. Dezember 1995 dürfen dieser Verordnung unterliegende Gasgeräte und Ausrüstungen für Gasgeräte, die mit dem ÖVGW-Zeichen, jedoch nicht mit der CE-Kennzeichnung, versehen sind, weiterhin in Verkehr gebracht und/oder ausgestellt werden.

Stand vor dem 20.04.2018

In Kraft vom 11.06.1994 bis 20.04.2018
Bis zum Ablauf des 31§ 42 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. Dezember 1995 dürfen dieser Verordnung unterliegende Gasgeräte und Ausrüstungen für Gasgeräte, die mit dem ÖVGW-Zeichen, jedoch nicht mit der CE-Kennzeichnung, versehen sind, weiterhin in Verkehr gebracht und/oder ausgestellt werden.

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