Rechnungsparameterverordnung 2012 (RPV 2012) Fundstelle

Rechnungsparameterverordnung 2012

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2016 bis 31.12.9999
Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über den höchstzulässigen Prozentsatz für den Rechnungszins und den rechnungsmäßigen Überschuss (Rechnungsparameterverordnung 2012 (RPV 2012)StF: BGBl. II Nr. 454/2012

Änderung

BGBl. II Nr. 15/2016

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 20 Abs Fundstelle seit 01.07.2016 weggefallen. 2a des Pensionskassengesetzes (PKG), BGBl. Nr. 281/1990, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 54/2012, wird verordnet:

Stand vor dem 30.06.2016

In Kraft vom 01.01.2013 bis 30.06.2016
Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über den höchstzulässigen Prozentsatz für den Rechnungszins und den rechnungsmäßigen Überschuss (Rechnungsparameterverordnung 2012 (RPV 2012)StF: BGBl. II Nr. 454/2012

Änderung

BGBl. II Nr. 15/2016

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 20 Abs Fundstelle seit 01.07.2016 weggefallen. 2a des Pensionskassengesetzes (PKG), BGBl. Nr. 281/1990, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 54/2012, wird verordnet:

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