§ 8 FBFG

Familienberatungsförderungsgesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 18.04.2013 bis 31.12.9999

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für UmweltWirtschaft, JugendFamilie und FamilieJugend betraut.

Stand vor dem 17.04.2013

In Kraft vom 01.01.1989 bis 17.04.2013

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für UmweltWirtschaft, JugendFamilie und FamilieJugend betraut.

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