§ 18 TBO 2011 (weggefallen)

Bauordnung 2011 - TBO 2011, Tiroler

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.2018 bis 31.12.9999
Für die Ausführung von Bauvorhaben dürfen nur Bauprodukte verwendet werden, die den unionsrechtlichen und landesrechtlichen Vorschriften über Bauprodukte entsprechen§ 18 TBO 2011 seit 28.02.2018 weggefallen.

Stand vor dem 28.02.2018

In Kraft vom 01.06.2013 bis 28.02.2018
Für die Ausführung von Bauvorhaben dürfen nur Bauprodukte verwendet werden, die den unionsrechtlichen und landesrechtlichen Vorschriften über Bauprodukte entsprechen§ 18 TBO 2011 seit 28.02.2018 weggefallen.

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