Anl. 44 ÄAO 2006 (weggefallen)

Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2006

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.2015 bis 31.12.9999
Sonderfach Urologie

AAnl. Definition des Aufgabengebiets

Das Sonderfach Urologie umfasst die Prävention, Diagnostik, Behandlung und Rehabilitation aller urologischen Erkrankungen, der Fehlbildungen und Verletzungen des männlichen und weiblichen Urogenitalsystems aller Altersgruppen, der Erkrankungen der Nebenniere sowie der sexuellen Funktionsstörungen, insbesondere durch die Anwendung aller fachspezifischen nichtinstrumentellen und instrumentellen Verfahren sowie aller fachspezifischen sonographischen Methoden, weiters die Andrologie, die gesamte urodynamische Funktionsdiagnostik sowie die fachspezifische Onkologie44 ÄAO 2006 (weggefallen) seit 01.06.2015 weggefallen.

B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

1.

Hauptfach:

Vier Jahre

2.

Pflichtnebenfächer:

2.1.

Ein Jahr und drei Monate Chirurgie, wobei hierauf eine absolvierte Ausbildung in Kinder- und Jugendchirurgie, Neurochirurgie, Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie oder Unfallchirurgie in der Dauer von höchstens drei Monaten anzurechnen ist

2.2.

Sechs Monate Innere Medizin

2.3.

Drei Monate Frauenheilkunde und Geburtshilfe

3.

Wahlnebenfächer:

Keine

Stand vor dem 31.05.2015

In Kraft vom 01.02.2007 bis 31.05.2015
Sonderfach Urologie

AAnl. Definition des Aufgabengebiets

Das Sonderfach Urologie umfasst die Prävention, Diagnostik, Behandlung und Rehabilitation aller urologischen Erkrankungen, der Fehlbildungen und Verletzungen des männlichen und weiblichen Urogenitalsystems aller Altersgruppen, der Erkrankungen der Nebenniere sowie der sexuellen Funktionsstörungen, insbesondere durch die Anwendung aller fachspezifischen nichtinstrumentellen und instrumentellen Verfahren sowie aller fachspezifischen sonographischen Methoden, weiters die Andrologie, die gesamte urodynamische Funktionsdiagnostik sowie die fachspezifische Onkologie44 ÄAO 2006 (weggefallen) seit 01.06.2015 weggefallen.

B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

1.

Hauptfach:

Vier Jahre

2.

Pflichtnebenfächer:

2.1.

Ein Jahr und drei Monate Chirurgie, wobei hierauf eine absolvierte Ausbildung in Kinder- und Jugendchirurgie, Neurochirurgie, Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie oder Unfallchirurgie in der Dauer von höchstens drei Monaten anzurechnen ist

2.2.

Sechs Monate Innere Medizin

2.3.

Drei Monate Frauenheilkunde und Geburtshilfe

3.

Wahlnebenfächer:

Keine

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