Anl. 41 ÄAO 2006 (weggefallen)

Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2006

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.2015 bis 31.12.9999
Sonderfach Strahlentherapie-Radioonkologie

AAnl. Definition des Aufgabengebiets

Das Sonderfach Strahlentherapie-Radioonkologie umfasst die Indikationsstellung, Behandlung und Nachsorge aller Erkrankungen, bei denen eine Strahlentherapie wirksam ist, einschließlich aller damit im Zusammenhang stehender Verfahren und Therapiemaßnahmen, aller Formen der Biomodulation, die zur Veränderung der Strahlensensibilität beitragen, die Strahlenbiologie sowie den fachspezifischen Strahlenschutz41 ÄAO 2006 (weggefallen) seit 01.06.2015 weggefallen.

B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

1.

Hauptfach:

Fünf Jahre, wobei hierauf eine absolvierte Ausbildung in Radiologie in der Dauer von höchstens einem Jahr anzurechnen ist

2.

Pflichtnebenfächer:

Keine

3.

Wahlnebenfächer:

3.1.

Gebundene Wahlnebenfächer:

Keine

3.2.

Freie Wahlnebenfächer:

Ein Jahr in einem Sonderfach oder mehreren Sonderfächern nach Wahl, wobei jedes gewählte Fach in der Dauer von zumindest drei Monaten zu absolvieren ist

Stand vor dem 31.05.2015

In Kraft vom 01.02.2007 bis 31.05.2015
Sonderfach Strahlentherapie-Radioonkologie

AAnl. Definition des Aufgabengebiets

Das Sonderfach Strahlentherapie-Radioonkologie umfasst die Indikationsstellung, Behandlung und Nachsorge aller Erkrankungen, bei denen eine Strahlentherapie wirksam ist, einschließlich aller damit im Zusammenhang stehender Verfahren und Therapiemaßnahmen, aller Formen der Biomodulation, die zur Veränderung der Strahlensensibilität beitragen, die Strahlenbiologie sowie den fachspezifischen Strahlenschutz41 ÄAO 2006 (weggefallen) seit 01.06.2015 weggefallen.

B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

1.

Hauptfach:

Fünf Jahre, wobei hierauf eine absolvierte Ausbildung in Radiologie in der Dauer von höchstens einem Jahr anzurechnen ist

2.

Pflichtnebenfächer:

Keine

3.

Wahlnebenfächer:

3.1.

Gebundene Wahlnebenfächer:

Keine

3.2.

Freie Wahlnebenfächer:

Ein Jahr in einem Sonderfach oder mehreren Sonderfächern nach Wahl, wobei jedes gewählte Fach in der Dauer von zumindest drei Monaten zu absolvieren ist

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