§ 7 Eoeb-FG (weggefallen)

Erdölbevorratungs-Förderungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
Die durch dieses Bundesgesetz unmittelbar veranlaßten Rechtsgeschäfte und Rechtsvorgänge sind von der Gesellschaftsteuer und von den Stempel- und Rechtsgebühren befreit§ 7 Eoeb-FG seit 31.12.2018 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 20.04.1977 bis 31.12.2018
Die durch dieses Bundesgesetz unmittelbar veranlaßten Rechtsgeschäfte und Rechtsvorgänge sind von der Gesellschaftsteuer und von den Stempel- und Rechtsgebühren befreit§ 7 Eoeb-FG seit 31.12.2018 weggefallen.

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