§ 3 Eoeb-FG (weggefallen)

Erdölbevorratungs-Förderungsgesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, die gemäß § 1 Abs. 1 § 3 Eoeb-FGund 2 übernommenen Haftungen über die vertraglich vereinbarte Laufzeit hinaus zu erstrecken, wenn

a)

eine Prolongierung der Fälligkeit der Verpflichtungen aus Kreditoperationen zur Vermeidung einer Inanspruchnahme des Bundes aus der Haftung aus welchem Grunde immer geboten ist;

b)

bei Krediten, die der Finanzierung von Pflichtnotstandsreserven dienen, eine Verlängerung der Laufzeit vertraglich vorgesehen ist, wobei durch solche Verlängerungen die Gesamtlaufzeit 20 Jahre übersteigen darf und

c)

die Mehrleistungen an Zinsen im Haftungsrahmen für Zinsen und Kosten Deckung finden.

seit 31.12.2018 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 20.04.1977 bis 31.12.2018
Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, die gemäß § 1 Abs. 1 § 3 Eoeb-FGund 2 übernommenen Haftungen über die vertraglich vereinbarte Laufzeit hinaus zu erstrecken, wenn

a)

eine Prolongierung der Fälligkeit der Verpflichtungen aus Kreditoperationen zur Vermeidung einer Inanspruchnahme des Bundes aus der Haftung aus welchem Grunde immer geboten ist;

b)

bei Krediten, die der Finanzierung von Pflichtnotstandsreserven dienen, eine Verlängerung der Laufzeit vertraglich vorgesehen ist, wobei durch solche Verlängerungen die Gesamtlaufzeit 20 Jahre übersteigen darf und

c)

die Mehrleistungen an Zinsen im Haftungsrahmen für Zinsen und Kosten Deckung finden.

seit 31.12.2018 weggefallen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten