§ 13 EU-PolKG (weggefallen)

EU - Polizeikooperationsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 27.07.2017 bis 31.12.9999
Von Europol zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Datenabfrage aus seinen automatisierten Dateien erstellte Protokollaufzeichnungen dürfen von der nationalen Kontrollinstanz, der gemeinsamen Kontrollinstanz sowie von Europol ausschließlich für diese Zwecke verwendet werden§ 13 EU-PolKG (weggefallen) seit 27.07.2017 weggefallen. Sie sind nach achtzehn Monaten zu löschen, es sei denn, die Daten werden für eine laufende Kontrolle weiterhin benötigt.

Stand vor dem 26.07.2017

In Kraft vom 01.01.2010 bis 26.07.2017
Von Europol zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Datenabfrage aus seinen automatisierten Dateien erstellte Protokollaufzeichnungen dürfen von der nationalen Kontrollinstanz, der gemeinsamen Kontrollinstanz sowie von Europol ausschließlich für diese Zwecke verwendet werden§ 13 EU-PolKG (weggefallen) seit 27.07.2017 weggefallen. Sie sind nach achtzehn Monaten zu löschen, es sei denn, die Daten werden für eine laufende Kontrolle weiterhin benötigt.

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