§ 288 BVergG 2006 (weggefallen)

Bundesvergabegesetz 2006

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 21.08.2018 bis 31.12.9999
Aufträge können auf Grund eines dynamischen Beschaffungssystems vergeben werden, sofern

1.

das dynamische Beschaffungssystem nach Durchführung eines offenen Verfahrens ohne Zuschlagserteilung unter Beachtung der Bestimmungen des § 289 eingerichtet wurde und

2.

bei der Vergabe des auf dem dynamischen Beschaffungssystem beruhenden Auftrags § 290 beachtet wird.

§ 288 BVergG 2006 seit 20.08.2018 weggefallen.

Stand vor dem 20.08.2018

In Kraft vom 01.01.2008 bis 20.08.2018
Aufträge können auf Grund eines dynamischen Beschaffungssystems vergeben werden, sofern

1.

das dynamische Beschaffungssystem nach Durchführung eines offenen Verfahrens ohne Zuschlagserteilung unter Beachtung der Bestimmungen des § 289 eingerichtet wurde und

2.

bei der Vergabe des auf dem dynamischen Beschaffungssystem beruhenden Auftrags § 290 beachtet wird.

§ 288 BVergG 2006 seit 20.08.2018 weggefallen.

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