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Legende:
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Die Bestimmungen über die Witwen(Witwer)rente nach den §§ 112 , 113bis 114 und 116 sind auf hinterbliebene eingetragene Partner/Partnerinnen mit Ausnahme des § 113 Abs. 7 lit. d sublit. bbund eingetragene Partnerschaften nach dem EPG sinngemäß anzuwenden.
Die Bestimmungen über die Witwen(Witwer)rente nach den §§ 112 , 113bis 114 und 116 sind auf hinterbliebene eingetragene Partner/Partnerinnen mit Ausnahme des § 113 Abs. 7 lit. d sublit. bbund eingetragene Partnerschaften nach dem EPG sinngemäß anzuwenden.