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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Artikel 128. Die näheren Bestimmungen über die Einrichtung und Tätigkeit des Rechnungshofes erfolgenwerden durch Bundesgesetz getroffen.
Artikel 128. Die näheren Bestimmungen über die Einrichtung und Tätigkeit des Rechnungshofes erfolgenwerden durch Bundesgesetz getroffen.