§ 17 KSchG (weggefallen)

Konsumentenschutzgesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 11.06.2010 bis 31.12.9999
Die §§ 18 § 17 KSchGbis 25 gelten unter den im § 16 genannten Voraussetzungen sinngemäß auch für andere Rechtsgeschäfte als Kaufverträge, wenn die Beteiligten damit den gleichen wirtschaftlichen Zweck verfolgen wie bei einem Abzahlungsgeschäft (weggefallen) seit 11.06.2010 weggefallen.

Stand vor dem 10.06.2010

In Kraft vom 01.10.1979 bis 10.06.2010
Die §§ 18 § 17 KSchGbis 25 gelten unter den im § 16 genannten Voraussetzungen sinngemäß auch für andere Rechtsgeschäfte als Kaufverträge, wenn die Beteiligten damit den gleichen wirtschaftlichen Zweck verfolgen wie bei einem Abzahlungsgeschäft (weggefallen) seit 11.06.2010 weggefallen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten