§ 51d AVG (weggefallen)

Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999
Die §§ 51a § 51d AVGbis 51c gelten auch für Beteiligte (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2013

In Kraft vom 01.01.1999 bis 31.12.2013
Die §§ 51a § 51d AVGbis 51c gelten auch für Beteiligte (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen.

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