Zivilrecht

veröffentlicht von: JessicaSpiess
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22.01.21
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§ 75 ZPO


Jeder Schriftsatz hat zu enthalten:1.die Bezeichnung des Gerichtes, dann der Parteien nach Namen (Vor- und Zuname), soweit bekannt Beschäftigung und Geburtsdatum oder bei Rechtsträgern, die im Firmenbuch eingetragen sind, die Firmenbuchnummer, Woh...
Notiz des Autors vom 22.01.2021:
§84 ZPO Verbesserungsauftrag- Inhalt eines Schriftsatzes

§ 77 ZPO


(1) Wenn über den im Schriftsatze gestellten Antrag mündlich verhandelt werden soll, sind dem Schriftsatze nur Abschriften der Urkunden beizulegen, auf welche im Schriftsatze Bezug genommen wird; falls nur einzelne Theile einer Urkunde in Betracht...
Notiz des Autors vom 22.01.2021:
§84 ZPO Verbesserungsauftrag- Beilegung oder Bezeichnung von Urkunden in Schriftsätzen -

§ 84 ZPO


(1) Soweit in diesem Gesetze nichts anderes angeordnet ist, hat das Gericht die Beseitigung von Formgebrechen, welche die ordnungsmäßige geschäftliche Behandlung eines überreichten Schriftsatzes zu hindern geeignet sind, von amtswegen anzuordnen. ...
Notiz des Autors vom 22.01.2021:
Verbesserungsauftrag Mahnklagen

§ 250 ZPO


(1) Das Mahnverfahren kann mit Hilfe automationsunterstützter Datenverarbeitung durchgeführt werden.(2) Der Bundesminister für Justiz wird ermächtigt, zur Ermöglichung einer zweckmäßigeren Behandlung der Eingaben (§ 74) im Mahnverfahren mit Veror...
Notiz des Autors vom 22.01.2021:
Aufbau Mahnklagen
Informationen zum Autor/zur Autorin dieser Gesetzessammlung: JessicaSpiess
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