Kommentar zum § 302 StGB

Wolfgang-Wien am 11.11.2021

Durch Beamten Korruption 75 Mio. EUR jährlich erspart?

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Als in einer WG lebend selbst Betroffener, vermute ich auf Grund der zahlreichen Fehler welche die Beamten einer Sozialbehörde vermutlich ausschließlich zum Schaden (eines Teiles) der etwa 155.747 betroffenen Menschen regelmäßig vornehmen, wissentlichen Missbrauch der Befugnisse. 

Das vermutlich illegale "Geldsparen" beginnt bei „eine dritte Personen in einem Haushalt erfinden“ um Mietbeihilfen zu kürzen, geht über falsche Beträge in den Bescheiden (alles durch das entsprechende Verwalt
ungsgericht nachgewiesen) und endet bei Paar Satz Bewertungen von Singles in WG die nicht zu Wirtschaftsgemeinschaft verpflichtet sind. Ich vermute, dass (mit div. gesetzwidrigen Tricks) in korrupter Art und Weise, bei mindestens 10% (15.000) Mindestsicherungsempfängern jährlich etwa jeweils 5.000 EUR gespart werden. In Summe ergäbe dies 75 Mio. EUR. Die vermutlich korrupte Stadt im schönen Österreich möchte ich nicht erwähnen - darf sich gerne jeder denken!

 


§ 302 StGB | 3. Version | 1725 Aufrufe | 11.11.21
Informationen zum Autor/zur Autorin dieses Fachkommentars: Wolfgang-Wien
Zitiervorschlag: Wolfgang-Wien in jusline.at, StGB, § 302, 11.11.2021
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